Ökumene

Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Jesus Christus,В• getragen von der Bitte Jesu, В„dass alle eins seienВ“ (Joh 17, 21),В• im Glauben an Jesus Christus als Haupt der Kirche und Herrn der Welt auf der gemeinsamen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt,В• auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (381) als Auslegung der Heiligen Schrift,В• in Erinnerung an die von der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg 1999 unterzeichnete gemeinsame Erklärung,В• ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 und durch die langjährige geschwisterliche Zusammenarbeit unserer Gemeindenverpflichten sich die evangelische Kirchengemeinden Bad Krozingen und die römisch-katholische Seelsorgeeinheit Bad Krozingen mit ihren Gemeinden St. Alban (Bad Krozingen) mit Filiale St. Johannes (Hausen) St. Leodegar (Biengen), St. Michael (Tunsel), St. Sebastian (Schlatt) zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaftund unterzeichnen folgende Vereinbarung:1.Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die geistlichen Gaben der verschiedenen christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns, das Leben unserer Gemeinden auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Arbeitsbereichen kennen zu lernen, einander zu den jeweiligen Gottesdiensten und Veranstaltungen einzuladen sowie regelmäßige Begegnungen zu vereinbaren. Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwinden und mögliche Vorurteile beseitigen, die Begegnung miteinander suchen und füreinander da sein.2.Unsere Г–kumene lebt davon, dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und den Heiligen Geist in uns und durch uns wirken lassen. Wir wollen den bisherigen Weg fortsetzen, durch Gebete und Gottesdienste die geistliche Gemeinschaft zwischen unseren Gemeinden zu vertiefen und die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi zu fördern. Wir verpflichten uns, auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung zu В„Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der BegegnungВ“ füreinander und miteinander zu beten.An folgenden Feiertagen wollen wir einander einladen und nach Möglichkeit gemeinsam Gottesdienst feiern:Am Reformationstag, am Buß- und Bettag, an den Patrozinien der Kath. Pfarrgemeinden, außer den bereits gefeierten ökumenischen Gottesdiensten am Abend des 2. Advent und des Palmsonntages in St. Alban, sowie am Vorabend des Kirchenfestes und bei den Taizegebetsgottesdiensten mit ökumenischen Familiengottesdiensten in Hausen und Tunsel, dem ökumenischen Gottesdienst am Vorabend des Buß- und Bettages in Biengen und beim Weltgebetstag der Frauen.

3.Wir wollen als gemeinsam das Evangelium durch Wort und Tat für das Heil aller Menschen verkündigen.Angesichts vielfältiger Orientierungslosigkeit, aber auch mannigfacher Suche nach Sinn sind die Christinnen und Christen besonders herausgefordert, ihren Glauben zu bezeugen.Dazu bedarf es des verstärkten Engagements und des Erfahrungsaustauschs in Katechese und Seelsorge. Ebenso wichtig ist es, dass das ganze Volk Gottes gemeinsam das Evangelium in die gesellschaftliche Г–ffentlichkeit hinein vermittelt wie auch durch sozialen Einsatz und die Wahrnehmung von politischer Verantwortung zur Geltung bringt.

Daher verpflichten wir uns, auf folgenden Ebenen und in folgenden Arbeitsbereichen einander stets zu informieren und Absprachen zu treffen bzw. gemeinsam zu handeln. 1. Informationen über Amtshandlungen, die die anderen Gemeinden betreffen 2. Г–kumenische Friedensdekade 3. Woche für das Leben 4. Г–kumenischer Helferkreis 5. Г–kumenische Senioren-Adventsfeier 6. Г–kumenisches Kirchenfest 7. Г–kumenische Jugendprojekte 8. Planung ökumenischer Seminare 9. Gemeinsame Chorprojekte der Kirchenchöre10. Gemeinsame „Eine-Welt“ Projekte11. Gemeinsame Gebetskreise

4.Г–kumene geschieht bereits in vielfältigen Formen gemeinsamen Handelns in der Erzdiözese Freiburg, in der Evangelischen Landeskirche in Baden und in unseren Gemeinden. So arbeitet die „Г–kumenische Kurseelsorge Bad Krozingen“ als Einrichtung der evangelischen Kirchengemeinde und der Erzdiözese Freiburg im Dienste der Gäste und Patienten der RehaВ– Kliniken von Bad Krozingen und Umgebung. Beide Einrichtungen arbeiten unter einem Dach dem Haus der Kurseelsorge В– und gestalten Ihre Arbeit in vertrauensvollem gegenseitigem Mit- und Füreinander. Alle Veranstaltungen der Kurseelsorge geschehnen in ökumenischem Geist, der die Liebe und Treue Gottes weiterträgt, auch in Krisenzeiten. Das gottesdienstliche, seelsorgerliche und erwachsenenbildnerische Angebot der Kurseelsorge nehmen die Patienten auch unabhängig von ihrer konfessionellen Bindung wahr.

Wir verpflichten uns weiter, auf allen

Ebenen des kirchlichen Lebens gemeinsam zu handeln, wo die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind und nicht Gründe des Glaubens dem entgegenstehen.Insbesondere vereinbaren wir für unsere Kirchengemeinde und Pfarrgemeinden in der Seelsorgeeinheit Bad Krozingen:1. Jährlich fünf Treffen des ökumenischen Arbeitskreises2. Jährlich je eine ordentliche Sitzung und ein geselliges Treffen zwischen dem Kirchengemeinderat und den Pfarrgemeinden bzw. den Vertretern des Gemeinsamen Ausschusses3. Wir laden uns regelmäßig zu den Kirchengemeinderats- / Pfarrgemeinderatssitzungen ein und übermitteln jeweils das Protokoll.4. Wir vereinbaren einen regelmäßigen Austausch über die mit den Kindergärten zusammen hängenden Fragen.5. Jährlich soll es ein gemeinsames Projekt der

Jugend geben.6. Г–kumenische Gottesdienste bei Vereinsjubiläen, wenn Vereine das wünschen.5.Unsere in Christus begründete Zusammengehörigkeit und Einheit ist von grundlegender Bedeutung. Wir verpflichten uns, die ökumenische Gemeinschaft im Dialog zwischen unseren Gemeinden gewissenhaft und intensiv fortzusetzen. Wenn Kontroversen in Fragen des Glaubens und der Ethik bestehen, wollen wir das Gespräch suchen und alle, auch strittige Fragen gemeinsam im Licht des Evangeliums und der Überlieferung unserer Kirchen erörtern.6.Die Partnerschaft unserer Gemeinden ist offen für die Partnerschaft mit weiteren christlichen Gemeinden in unserer Region und an unserem Ort. Für die Aufnahme in die Partnerschaft ist allerdings Voraussetzung, dass die betreffende Gemeinde als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg angehört oder mit ihr in grenzüberschreitender Zusammenarbeit verbunden ist.AbschlussMit dieser Vereinbarung geben wir dem zwischen uns gewachsenen Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses Miteinander auch weiterhin zu fördern und zu entwickeln. So suchen wir der Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst gerecht zu werden zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.Bad Krozingen, den 31. Oktober 2006

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